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Ob Gemeinde, Architekt oder privater Betreiber – wer Spielplätze und Freizeitanlagen plant oder betreibt, ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit verantwortlich und haftet für Unfallfolgen. Zum Schutz der Kinder fordert die Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 ein Sicherheitsmanagement durch den Betreiber. Dazu gehören regelmäßige Spielplatzkontrollen bzw. Spielplatzprüfungen.

Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den gültigen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden. Wer diese Pflichten verletzt, muss im Schadensfall mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.